Verlässlich allgemeingültige Regeln bilden die Grundlage für ein geordnetes Schulleben. Das Einhalten dieser Grundregeln von allen Beteiligten gibt den Kindern einen Orientierungsrahmen, der Gewalttätigkeiten im Versteckten, im schutzlosen Raum und unbemerkt durch Dritte erschwert.
Um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten reicht es nicht aus Regeln und Verbote zu vereinbaren. Vielmehr müssen durch die Qualität des sozialen Miteinanders und gezieltes pädagogisches Handeln Gewalt und Konflikte präventiv vorgebeugt werden.
An der Geschwister-Grimm-Schule sind das soziale Miteinander und das gemeinsame Lernen durch Regeln reguliert. Die Einhaltung der Regeln ist konsequent einzufordern und auch die Lehrkräfte halten sich an die bestehenden Regeln. Die Lehrkräfte handeln bei der Durchsetzung der Regeln einheitlich und unverzüglich. Die gesamte Schulgemeinde (Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte) setzen sich intensiv mit den bestehenden und mit neu zu verhandelnden Regeln auseinander.
Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern
Eltern entschuldigen ihre Kinder nach Absprache mit der Klassenlehrerin bei der Klassenleitung (telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat der Schule bis spätestens 8:15 Uhr) oder lassen über Mitschüler entschuldigen, falls das Kind an diesem Tag nicht zur Schule kommt. Die Lehrkraft, die die 1. Stunde erteilt, prüft die Anwesenheit der Kinder und veranlasst bei Bedarf eine Information an das Sekretariat. Frau Hützen kontaktiert die Eltern und prüft, ob das fehlende Kind zu Hause ist.
Die Anwesenheit der Kinder wird grundsätzlich von allen Lehrkräften geprüft, insbesondere zu Unterrichtsbeginn, nach den Bewegungspausen, bei Raumwechsel (auch zur Turnhalle) und bei Unterrichtsgängen.
Sämtliche Fehltage sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen.
Gesundheitliche Einschränkungen, z.B. keine aktive Teilnahme am Sportunterricht, sind ebenfalls schriftlich mitzuteilen. (s. auch „Regeln zur Sicherheit im Schulsport“)
Gemäß Infektionsschutzgesetz gibt es für bestimmte Erkrankungen eine Mitteilungspflicht seitens der Eltern.
Eine Auflistung finden Sie hier.
Notfallkarten
Zu Beginn des Schuljahres muss durch die Klassenleitung die Aktualisierung der Notfallkarten und der Telefonlisten sichergestellt werden. Diese werden im Sekretariat aufbewahrt und sind so in Krisensituationen schnell greifbar. Die Eltern sind verpflichtet etwaige Änderungen bei den Kontaktdaten der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Weitere organisatorische Maßnahmen zur Prävention