Regelwerke der Geschwister-Grimm-Schule

Verlässlich allgemeingültige Regeln bilden die Grundlage für ein geordnetes Schulleben. Das Einhalten dieser Grundregeln von allen Beteiligten gibt den Kindern einen Orientierungsrahmen, der Gewalttätigkeiten im Versteckten, im schutzlosen Raum und unbemerkt durch Dritte erschwert.
Um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten reicht es nicht aus Regeln und Verbote zu vereinbaren. Vielmehr müssen durch die Qualität des sozialen Miteinanders und gezieltes pädagogisches Handeln Gewalt und Konflikte präventiv vorgebeugt werden.
An der Geschwister-Grimm-Schule sind das soziale Miteinander und das gemeinsame Lernen durch Regeln reguliert. Die Einhaltung der Regeln ist konsequent einzufordern und auch die Lehrkräfte halten sich an die bestehenden Regeln. Die Lehrkräfte handeln bei der Durchsetzung der Regeln einheitlich und unverzüglich. Die gesamte Schulgemeinde (Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte) setzen sich intensiv mit den bestehenden und mit neu zu verhandelnden Regeln auseinander.


Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern
Eltern entschuldigen ihre Kinder nach Absprache mit der Klassenlehrerin bei der Klassenleitung (telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat der Schule bis spätestens 8:15 Uhr) oder lassen über Mitschüler entschuldigen, falls das Kind an diesem Tag nicht zur Schule kommt. Die Lehrkraft, die die 1. Stunde erteilt, prüft die Anwesenheit der Kinder und  veranlasst bei Bedarf eine Information an das Sekretariat. Frau Hützen kontaktiert die Eltern und prüft, ob das fehlende Kind zu Hause ist.
Die Anwesenheit der Kinder wird grundsätzlich von allen Lehrkräften geprüft, insbesondere zu Unterrichtsbeginn, nach den Bewegungspausen, bei Raumwechsel (auch zur Turnhalle) und bei Unterrichtsgängen.
Sämtliche Fehltage sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen.
Gesundheitliche Einschränkungen, z.B. keine aktive Teilnahme am Sportunterricht, sind ebenfalls schriftlich mitzuteilen. (s. auch „Regeln zur Sicherheit im Schulsport“)
Gemäß Infektionsschutzgesetz gibt es für bestimmte Erkrankungen eine Mitteilungspflicht seitens der Eltern.
Eine Auflistung finden Sie hier.

Notfallkarten
Zu Beginn des Schuljahres muss durch die Klassenleitung die Aktualisierung der Notfallkarten und der Telefonlisten sichergestellt werden. Diese werden im Sekretariat aufbewahrt und sind so in Krisensituationen schnell greifbar. Die Eltern sind verpflichtet etwaige Änderungen bei den Kontaktdaten der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Weitere organisatorische Maßnahmen zur Prävention

  • Konflikte werden zeitnah und unter Beteiligung der beteiligten Kinder bearbeitet und geklärt, ggf. unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten.
  • Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. (Ausnahme: angemeldeter und durch die Schulleitung genehmigter Unterrichtsgang)
  • Es dürfen weder Gegenstände noch Schneebälle geworfen werden.
  • Waffen jeglicher Art (z.B. Messer) mitzuführen ist verboten.
  • Es darf nicht auf Bäume geklettert werden.
  • Elektronische Geräte, wie z.B. Handys, Discman, mp3-Player und tragbare Spielkonsolendürfen nicht  während des Schulbetriebes und bei Schulveranstaltungen benutzt werden. Die Schule übernimmt bei Verlust und/oder Beschädigung keine Haftung.
  • Ausstellungen im Schulgebäude dürfen nicht berührt oder zerstört werden.
  • Eltern sollen ihre Kinder nur in Ausnahmefällen (z.B. wegen Kontakt mit der Lehrkraft) am Klassenzimmer übergeben, abgeben bzw. abholen. Wartemöglichkeiten für Eltern bestehen vor dem Schulhaus und im Eingangsfoyer. Dies gilt auch für die unterrichtsergänzenden Angebote am Nachmittag und während der Hausaufgabenzeit (13:30 bis 14:30 Uhr)
  • Schulfremde Personen müssen sich grundsätzlich im Sekretariat oder beim Hausmeister anmelden. Schulfremde Personen im Schulhaus sind anzusprechen und nach ihrem Namen und  ihren Belangen zu fragen.